
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) No Bad Trails
Gegenstand
Diese Regelung bildet die Grundlage für alle bei No Bad Trails, der Firma Yanik Wälti, Blümlisalpstrasse 6, 3634 Thierachern (nachfolgend „No Bad Trails“ genannt) gebuchten Kurse, Touren und Events (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt), soweit im Einzelfall keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil aller Einzelverträge zwischen No Bad Trails und den Kunden.
Anmeldung und Zahlungsfristen
Die Anmeldung erfolgt online auf der Angebotsseite auf www.nobadtrails.ch,
per E-Mail an yanik@nobadtrails.ch oder mündlich. Als angemeldet gilt, wer die Buchung schriftlich per E-Mail durch No Bad Trails bestätigt bekommen hat. Der Buchungsbestätigung liegt die Rechnung mit Bankverbindung bei.
Die Bezahlung kann online mit Twint , per Banküberweisung oder Bar getätigt werden. Eintägige Veranstaltungen sind bis spätestens am Veranstaltungstag zu bezahlen. Mehrtägige Veranstaltungen sind 28 Tage im Voraus zu bezahlen.
Rücktritt durch einen Teilnehmer
Die Kunden können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Angebot zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftliche zu erfolgen.
Für eintägige Angebote gelten folgende Stornierungsgebühren:
Bis 28 Tage vor der Veranstaltung gilt kostenloses Rücktrittsrecht.
Ab dem 28. Tag vor der Veranstaltung werden 30% des Veranstaltungspreises fällig.
Ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung werden 60% des Veranstaltungspreises fällig.
Ab dem 3. Tag vor der Veranstaltung oder bei Nichtantritt werden 100% des Veranstaltungspreises fällig.
Für mehrtägige Angebote gelten folgende Stornierungsgebühren:
Bis 56 Tage vor der Veranstaltung gilt kostenloses Rücktrittsrecht.
Ab dem 56. Tag vor der Veranstaltung werden 30% des Veranstaltungspreises fällig.
Ab dem 28. Tag vor der Veranstaltung werden 60% des Veranstaltungspreises fällig.
Ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung oder bei Nichtantritt werden 100% des Veranstaltungspreises fällig.
Für Angebote mit Dienstleistungen Dritter (z.B. Hotel, Flug, Transport u.s.w.) gelten dieselben Stornierungsgebühren zuzüglich allfälligen Stornierungskosten des Dienstleistes, welche von No Bad Trails an die Kunden weiter verrechnet werden.
Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei No Bad Trails.
Auf Grund eines vorzeitigen Abbruchs einer angetretenen Veranstaltung, oder aus Gründen, welche sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, können keine Rückerstattungen erfolgen.
Dem Kunden wird empfohlen eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.
Rücktritt durch den Organisator
Wir behalten uns vor, Touren bei zu geringer Beteiligung, sehr schlechten Witterungsverhältnissen, Naturgewalten, Unfall und Ereignissen höherer Gewalt abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Bei abgesagten oder verschobenen Veranstaltungen werden bereits geleistete Bezahlungen des Kunden rückerstattet. Bei frühzeitigem Abbruch von Veranstaltungen infolge sehr schlechten Witterungsverhältnissen, Naturgewalten, Unfall und Ereignissen höherer Gewalt haben die Kunden keinen Anspruch auf Rückvergütung noch ausstehender Leistungen des Organisators. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen
Die Kunden verpflichtet sich folgende Regeln einzuhalten:
Teilnahme mit technisch einwandfreiem Bike
Tragen geeigneter Sicherheitsausrüstung (Helm ist obligatorisch)
Tragen und mitführen der Witterung, dem Austragungsort und der Jahreszeit angepasster Kleidung
Mitführen von Getränken, Verpflegung und persönlichen Medikamenten
Mitführen von spezifischen Material und Geräten, insbesondere Ladegerät und geladene Akkus für E-Bikes
Eigenverantwortliches Handeln, insbesondere die Selbsteinschätzung ob eine Stelle dem eigenen Können entspricht und gefahren werden kann oder ob besser geschoben oder getragen wird
Respektvolles Verhalten gegenüber der Umwelt und den Mitmenschen, insbesondere anderen Kursteilnehmern, Wanderern und Bahnbenützern
Meldung von Allergien (z.B. Bienen) an den Guide vor der Tour
Befolgen der Weisungen des Bike Guides während der Veranstaltung
Verfügen über die in der Ausschreibung geforderten Fähigkeiten und Erfahrungen
No Bad Trails behält sich vor, bei Nichteinhaltung einzelner Regeln den Teilnehmer unmittelbar von der Veranstaltung auszuschliessen.
Allgemeine Bestimmungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
Die Teilnehmenden sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass Veranstaltungsverlauf und Veranstaltungsdauer - z. B. aufgrund von Witterungs- und Wegbedingungen - jederzeit Änderungen unterliegen kann und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Heimreise nach vorne oder nach hinten verschieben kann.
Die Teilnehmenden müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können. Im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen.
Der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen sind nicht verpflichtet für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.
Haftung
No Bad Trails übernimmt gegenüber den Teilnehmenden die Verantwortung als Veranstalter für eine sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reise-, Service- und Dienstleistungen.
Haftungsausschluss
No Bad Trails haftet nicht für auf Transporten (Flug, Zug, Schiff und Bussen usw.) entstandene Schäden am Fahrrad inkl. Gepäck. Ebenso nicht bei Diebstahl des Fahrrads unterwegs. Versicherung für Fahrrad und Gepäck ist Sache der Teilnehmenden. No Bad Trails empfiehlt unbedingt ein Abschluss einer Reise- und Gepäckversicherung. Weiter haftet der Teilnehmer auch bei Beschädigungen oder Verlust des bei No Bad Trails geliehenen Mietmaterials und Testbikes.
Bei Buchungen von Aktivitäten und Ausflügen bei externen Leistungsträgern am Reiseziel, übernimmt No Bad Trails keine Haftung.
Mountainbiking ist mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Stürze, Kollisionen mit motorisiertem Verkehr, Steinschlag im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jeden Teilnehmenden ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt.
Des Weiteren haftet No Bad Trails nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes. Eingeschlossen sind dabei auch die Miet- und Testbikes, z.B. weil Schäden und starke Abnützungen während des Gebrauchs oder Transport entstehen können.
Bildmaterial
Das entstandene Film- und Bildmaterial (worauf Teilnehmer/Innen abgebildet sind) darf –sofern kein Gegenbericht des Teilnehmers/Inn vorliegt- von No Bad Trails für Dokumentationen und Werbung in jeglicher Form verwendet werden.
entstehen.
10.Schlussbestimmungen
No Bad Trails kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit dieser Bestimmung gekannt hätten. No Bad Trails sowie die Kunden verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters, einen Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und dazu mindestens der Gegenpartei ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. Diese Bestimmung sowie alle zugrundeliegenden Einzelverträge unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für den Sitz von No Bad Trails zuständige Gericht.